Begleiteter Umgang

Begleiteter Umgang ist ein Begriff aus dem deutschen Familienrecht und eine Leistung (Maßnahme) der kommunalen Kinder- u. Jugendhilfe. Dabei begleitet eine dritte Person den Umgang zwischen den Eltern bzw. einem Elternteil mit dem Kind oder den Kindern. Während des Umganges unterstützt sie die Kinder und Eltern in schwierigen Situationen und sorgt auch dafür, dass der Umgangsverlauf nicht zur Gefährdung des Kindeswohls führt. Die Umgangsbegleitung ist von der Umgangspflegschaft zu unterscheiden.


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